Volkes Wille?

Erschienen in der infrarot-Ausgabe vom Mai 2010

Die Menschenrechte sollten die ErdbewohnerInnen vor sich selber schützen. Völkerrechtliche Verträge sollten Gesellschaften über nationale Grenzen hinweg zusammen arbeiten lassen. Dieses Prinzip wird jedoch je länger je mehr untergraben.

Rechtskonservative Kreise wehren sich gegen die Bevormundung durch „fremde Richter“. Initiativen wie die Verwahrungsinitiative, die Minarettinitiative und die momentan aktuelle Ausschaffungsinitiative plädieren für eine zügellose direkte Demokratie, in der jegliche Mehrheitswünsche umgesetzt werden müssen, unabhängig ob diese völkerrechtskonform sind oder nicht. Die Realität sieht jedoch anders aus – der Verwahrungsartikel beispielsweise steht zwar in der Bundesverfassung, kann jedoch nicht so umgesetzt werden.

Zwingendes Völkerrecht?

Laut Bundesverfassung dürfen Initiativen nur für ungültig erklärt werden, wenn diese die Einheit der Form und der Materie nicht wahren oder gegen zwingendes Völkerrecht verstossen. Zwingendes Völkerrecht, gerne auch ius cogens genannt, sind Normen wie das Folterverbot und Sklavereiverbot, welche die Gesamtheit der Staaten anerkennt und grundsätzlich praktiziert. Jedoch werden manche Menschenrechte nicht als ius cogens anerkannt und gelten somit nicht als Grund um Initiativen für ungültig zu erklären. Da Völkerrechtsverträge jedoch grundsätzlich angewendet werden müssen ist jetzt bereits bekannt, dass die Ausschaffungsinitiative nicht so umgesetzt werden kann, wie sie in der Bundesverfassung stehen würde.

Das „Volk“ kommt so in die paradoxe Situation, dass es zwar sein Wille ausdrucken kann, jedoch solche Abstimmungen lediglich Programmartikel produzieren. Unsere Bundesverfassung wird mit ideologischen Grundsatzpositionen vollgemüllt und verkommt zu einem Propagandapapier.

Verpolitisierung

In der Schweiz können Initiativen nur von der Bundesversammlung als ungültig erklärt werden. PolitikerInnen entscheiden somit welche Initiativen dem Volk vorgelegt werden, und welche nicht. Nicht eine unabhängige Verfassungskommission, bestehend aus RechtsgelehrtInnen, sondern gut und gerne PolitikerInnen, die selbst im Initiativkomitee sitzen, müssen so rechtliche Aspekte untersuchen. Und ihre liebste Taktik ist: zuerst gültig erklären, dann aber hoffen, dass die Initiative nicht angenommen wird, falls sie mit Völkerrecht in Widerspruch steht. Erst eine Initiative, die der Schweizer Demokraten, welche für illegal eingewanderte Flüchtlinge eine direkte Rückweisung vorsah und somit gegen das ius cogens-Prinzip des Non-Refoulements (niemand wird in ein Land zurückgeschafft, wo ihm/ihr der Tod oder Folter droht) verstosst, wurde 1995 vom Bundesversammlung für ungültig erklärt. Diese Initiative hat Parallelen zur Ausschaffungsinitiative, jedoch kuscht die Bundesversammlung hier. Die Initiative möchte sie nicht als ungültig erklären, sondern einen völkerrechtskonformen direkten Gegenvorschlag gleichzeitig zur Abstimmung bringen. Dem „Volk“ stellt sich wieder die Frage, ob die Verfassung mit weiteren Verstössen gegen die Menschenrechte dekoriert werden soll.

Grösse zeigen

Damit nicht „fremde Richter“ jeweils „Volkes Wille“ umkippen müssen sollten wir in der Schweiz selber Mechanismen einführen, die völkerrechtsverletzende Initiativen am besten bereits vor der Sammelphase für ungültig erklären. Dafür braucht es eine unabhängige Verfassungskommission und eine Ausweitung der Gründe für Ungültigkeitserklärungen. So können wir der internationalen Gemeinschaft zeigen dass wir die Demokratie verstehen – und unser Rechtsstaat muss nicht von Strassburg zurückgepfiffen werden.


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